Wehrdienst
Die Wörter "Kriegsdienst" und "Wehrdienst" werden inhaltlich weitestgehend synonym verwendet. Das Wort "Wehrdienst" ist eine relativ neue Schöpfung und wird, da "(sich) wehren" weniger grausam, passiver, gerechtfertigter und friedfertiger klingt als "Krieg führen", vor allem von Befürwortern des Kriegsdienstes verwendet.
Deutschland
Mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs können deutsche Männer auf Grund von Artikel 12a GG zum „Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband“ verpflichtet werden. Die einfachgesetzliche Grundlage für die Wehrpflicht bildet das Wehrpflichtgesetz (WPflG). Gemäß § 1 WPflG sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig, die Deutsche im Sinne des GG sind. Die Dauer des Wehrdienstes ist ebenfalls im WPflG geregelt und beträgt derzeit neun Monate. Die Allgemeine Grundausbildung (AGA) beansprucht davon drei Monate, hinzu kommt eine Spezialgrundausbildung (SGA), die auf die konkrete Aufgabe vorbereitet.
Es besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung des Dienstes auf bis zu 23 Monate. Ebenso besteht die Möglichkeit, den Wehrdienst in drei Abschnitten von sechs, anderthalb und anderthalb Monaten abzuleisten.
Nach den Grundrechten im Grundgesetz darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Die Kriegsdienstverweigerer müssen dann einen Wehrersatzdienst bzw. Zivildienst leisten.
Mit der Verkleinerung der Bundeswehr nach dem Ende des kalten Krieges nimmt auch die Zahl der Wehrdienstleistenden von Jahr zu Jahr ab. In diesem Zusammenhang gewinnt die öffentliche Diskussion über die "Wehrgerechtigkeit" an Gewicht, nachdem gegenwärtig nur noch ca. 15% der Männer eines Jahrganges mit der Einziehung zur Bundeswehr rechnen muss. Aus diesem Grund haben auch schon einige Gerichte entsprechenden Widersprüchen gegen die Einberufung stattgegeben.
Konzepte zur Umwandlung der Bundeswehr in eine reine Berufsarmee mit vollkommen veränderter Aufgabenstruktur ('Out of Area'-Einsätze) werden zunehmend über die verschiedenen politischen Lager hinweg entwickelt. Eine solche Umwandlung zur Berufsarmee würde auch das Aus für den Zivildienst bedeuten, da dieser so konstruiert ist, dass sein Existenz von der eines Kriegdienstes abhängt.
Österreich
In Österreich heißt der Grundwehrdienst auch Präsenzdienst und der Grundwehrdienstleistende entsprechend Präsenzdiener. Die Dauer des Präsenzdienstes beträgt derzeit noch acht Monate, wird jedoch mit 1. Jänner 2006 auf sechs Monate verkürzt. Ein Zivildienst von zwölf Monaten Dauer ist als Ersatzdienst zulässig.Bei welchem jedoch mittlerweile ebenfalls in Betracht gezogen diesen zu kürzen. Das Leisten des Kriegsdienstes für ein fremdes Land steht nach dem österreichischen Gesetz als Söldnertum unter Strafe.
Schweiz
In der Schweiz herrscht die allgemeine Dienstpflicht.
Die obligatorische Grundausbildung heisst Rekrutenschule, und dauert zwischen 18 und 21 Wochen. Anschliessend gibt es alljährlich Wiederholungskurse (WKs) von rund drei Wochen, im Moment bis ca. zum 34. Lebensjahr. Die gesamte Zeit der Dienstleistung für normale Soldaten dauert 260 Tage.
In der Schweiz kann der Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen abgelehnt werden, der Ersatzdienst heißt Zivildienst und dauert eineinhalb mal so lange wie der Militärdienst.
Männer, die aus medizinischen Gründen keinen Wehrdienst leisten können, werden in den Zivilschutz eingeteilt.
Wer keinen Wehr- oder Zivildienst leistet, muss eine Militärpflichtersatz-Abgabe bezahlen.
Siehe auch: