Stefan-Boltzmann-Gesetz
Das
Stefan-Boltzmann-Gesetz ist ein
physikalisches Gesetz, das die abgestrahlte
Leistung P eines
schwarzen Körpers in Abhängigkeit seiner
Temperatur T angibt. Es gilt
,
wobei
A die Fläche des schwarzen Körpers und σ die
Stefan-Boltzmann-Konstante ist. Die Stefan-Boltzmann-Konstante ist eine
Naturkonstante und ihr Zahlenwert beträgt
.
Dabei ist k die ähnlich lautende
Boltzmann-Konstante, siehe auch dort.
Die Strahlungsleistung eines schwarzen Körpers ist also proportional zur vierten
Potenz seiner Temperatur. Eine Verdopplung der Temperatur bewirkt also, dass die abgestrahlte Leistung um den Faktor 16 ansteigt.
Das Stefan-Boltzmann-Gesetz wurde im Jahr 1879 von Josef Stefan entdeckt und 1884 von Ludwig Boltzmann theoretisch begründet. Ein weiterer Beweis des Stefan-Boltzmann-Gesetzes erfolgt durch die Integration des Planckschen Strahlungsgesetzeses über alle Wellenlängen. Das Plancksche Strahlungsgesetz wurde erst 1900, also 21 Jahre nach dem Stefan-Boltzmann-Gesetz entdeckt.
Siehe auch: Boltzmann-Konstante