Stadtrat
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Allgemeines
Je nach Bundesland, Kanton oder Gemeinde hat der Stadtrat eine legislative (gesetzgebende) oder exekutive (ausführende) Funktion. In kleineren Gemeinden ist der Stadtrat meistens ein Organ der Exekutive, in größeren wird in manchen Kommunalverfassungen zwischen Kleinem Stadtrat (Exekutive) und Großem Stadtrat (kommunales Parlament als Legislative) unterschieden.Deutschland
In Deutschland ist Stadtrat auch die Bezeichnung eines Dezernenten einer Stadtverwaltung. Besondere Fachdezernenten können auch Bezeichnungen wie Stadtbaurat (Baudezernent) oder Stadtkämmerer (Finanzdezernent) führen.Österreich
In Österreich wird der Stadtrat vom Gemeinderat aus den Reihen seiner Mitglieder gewählt. Der Stadtrat hat dabei – wie auch der Gemeinderat – nur exekutive und keine legislativen Befugnisse. In manchen Statutarstädten gibt es auch amtsführende Stadträte, die mit der Leitung bestimmter Ressorts der Stadtverwaltung betraut sind. In den übrigen Städten entspricht der Stadtrat in seiner Funktion dem Gemeindevorstand, es handelt sich also nur um eine andere Bezeichnung ohne rechtliche Relevanz. Das Kollegialorgan wird als Stadtsenat (in Statutarstädten) oder Stadtrat (in den übrigen Städten) bezeichnet, die Mitglieder werden aber in beiden Fällen als Stadträte bezeichnet.