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Schulnote

Eine Schulnote soll eine Leistungsbeurteilung zum Ausdruck bringen und die Leistungsbereitschaft fördern. Grundlage für diese Beurteilung sollte nach der derzeit (2004) verbreitetsten, in zahlreichen Richtlinien niedergelegten Auffassung nur die erbrachte Leistung sein, nicht aber das Leistungsvermögen, der Leistungswille oder gar die Anpassung des zu Bewertenden an das geltende System Schule. Die Leistungsverteilung innerhalb einer Probandengruppe wird bei entsprechender Leistungsdifferenzierung in etwa der Gaußverteilung gehorchen und den gesamten Notenraum umfassen.

Eine Schulnote ist in der Regel eine Zahl. Zuweilen wird statt einer Zahl eine andere, feststehende sprachliche Gestalt bevorzugt (z.B. sehr gut für die Note 1).

Je nach Land und Schulform sind unterschiedliche Notensysteme in Gebrauch; diese unterscheiden sich in

Inhaltsverzeichnis
1 Deutschland
2 Österreich
3 Schweiz

Deutschland

In Deutschland herrscht das nach der Wende von der Alt-BRD übernommene Notensystem mit insgesamt sechs Stufen vor:

1 (sehr gut) - 2 (gut) - 3 (befriedigend) - 4 (ausreichend) - 5 (mangelhaft) - 6 (ungenügend)

In der DDR gab es nur fünf Noten mit dem Unterschied, daß die 5 bereits ein ungenügend war.

Die Zahlen können in einzelnen Leistungsbewertungen, nicht aber in Zeugnissen, mit einem Plus (+) auf- bzw. Minus (-) abgewertet werden.

1+ ist also ein "sehr" sehr gut und 1- ein "gerade noch" sehr gut.

Die einzelnen Schulnoten werden, abhängig vom Bundesland, der Schule und des Schulfachs, in unterschiedlichen Leistungsmaßstäben vergeben. Dazu wird die Leistung meist in die prozentual erbrachte Leistung umgerechnet und dann der entsprechenden Note zugeordnet. Oft wird die Umrechnung durch für Schulen entwickelte Leistungstabellen erleichtert.

An Berufskollegs ist beispielsweise die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) entwickelte Leistungstabelle gebräuchlich:

Daneben existiert in Deutschland ein aufwärtszählendes Punktesystem, das in der Sekundarstufe II eingesetzt wird: In einigen Bundesländern wird in der universitären Juristenausbildung und im Rechtsreferendariat traditionell ein 18-Punkte-System verwendet, das nicht in konventionelle Schulnoten umgerechnet werden kann:

Österreich

In Österreich gibt es ein Notensystem mit insgesamt fünf Stufen:

1 (sehr gut) - 2 (gut) - 3 (befriedigend) - 4 (genügend) - 5 (nicht genügend)

Regelmäßig tauchen Diskussionen auf, Schulnoten teilweise abzuschaffen und die Benotung direkt zu beschreiben. Dies wird aber bisher nur in unteren Klassen der Volksschule durchgeführt.

Bis in die 1970er gab es in den Schulen ab der fünften Schulstufe noch die Note 4E, was soviel wie Vier mit Ermahnung, also eine Zwischennote zu Nicht genügend, bedeutete. Diese gab es aber nur in den Zwischenzeugnissen (auch Schulnachrichten), aber nicht in den Jahresabschlusszeugnissen.

Schweiz

In der Schweiz gibt es die Noten 6 bis 1, 6 ist die beste Note, 1 die schlechteste. Genügende Noten sind alle über 4, 4 bedeutet genügend, 5 gut und 6 sehr gut. In den Zeugnissen sind auch halbe Noten zugelassen. Zum Beispiel 4,5.

Zur Etymologie: siehe Note

Siehe auch: Waldorfschule



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