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Reichsschrifttumskammer

Die Reichsschrifttumskammer (RSK) war eine der 7 Abteilungen der von Joseph Goebbels 1933 gegründeten Reichskulturkammer. Der Gründung der Reichsschrifttumskammer vorausgegangen war die Bücherverbrennung am 10. Mai 1933, mit der sich ankündigte, wie das Nationalsozialistische Regime sich die Freihaltung des Schrifttums und ungeeigneten und unzuverlässigen Elementen vorstellte. Die Reichsschrifttumskammer gab sich als Standesvertretung der Schriftsteller aus, 1934 mussten alle Schriftsteller, die veröffentlichen wollten, bei der RSK Mitglied sein. Wer hierfür keinen Ariernachweis erbringen konnte, wurde entweder erst gar nicht aufgenommen oder von der Kammer ausgeschlossen. Dies kam einem Berufsverbot gleich, von dem in erster Linie jüdische Schriftsteller, aber auch solche betroffen waren, deren Werke aus Sicht der Nationalsozialisten "volksschädlich" waren. An die deutsche Literatur gerichtet war der Auftrag der "geistigen Erneuerung", was nichts anderes bedeutete, als dass mit dem schriftstellerischen Schaffen die Nazi-Ideologie uneingeschränkt zu unterstützen war.

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Literatur

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