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Nichtangriffspakt

Ein Nichtangriffspakt ist die vertragliche Zusicherung von mindestens zwei Parteien, keine militärischen Aktionen gegeneinander durchzuführen. Meist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Nationen. Derartige Verträge zwischen mehreren Staaten führen häufig zur Bildung von Defensivallianzen, wie zum Beispiel der NATO oder des ehemaligen Warschauer Vertrages.

Der wohl bekannteste Nichtangriffspakt ist der so genannte Hitler-Stalin-Pakt.



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