Kriegsverbrechen
Heute versteht man unter Kriegsverbrechen im Allgemeinen Verstöße gegen die Genfer Konvention oder die Haager Landkriegsordnung. Solche Verstöße sind zum Beispiel die gezielte Tötung von Zivilisten, Zerstörung von Wasser- und Elektrizitätswerken, Aushungern der Zivilbevölkerung, Behinderung humanitärer Hilfe, Flächenbombardements, Angriff und Bombardierung unverteidigter Städte, Wohnungen oder Gebäude, Einsatz biologischer oder chemischer Waffen, Verwendung von Antipersonenminen und unterschiedslosen Waffen (z.B. Streubomben), die Tötung von Gefangenen, Geiselerschießungen, die Ausplünderung besetzter Gebiete oder der systematische Raub von Kulturgütern sowie Völkermord oder andere Massentötungen (Demozide).
Die völkerrechtliche Definition und Bewertung von Kriegsverbrechen änderte sich im Laufe der Zeit. Insbesondere als Reaktion auf Handlungen im Zweiten Weltkrieg – vor allem auf die deutschen Gräueltaten – wurden internationale Abkommen revidiert und an die neuen Gegebenheiten und Vorstellungen angepasst. Unter anderem wurde der Begriff des Völkermords als Reaktion auf die Verbrechen der Nationalsozialisten im Dritten Reich entwickelt.
Als Ergebnis dieser Weiterentwicklung unterscheidet sich das Kriegsvölkerrecht und damit der Begriff des Kriegsverbrechens für verschiedene Zeiten.
In Deutschland sind Kriegsverbrechen in §§ 8–12 des Völkerstrafgesetzbuches geregelt.
Literatur
Gutmann, Roy & Rieff, David "Kriegsverbrechen. Was jeder wissen sollte." Stuttgart 1999, ISBN 342105343XWeblinks
Dieser Artikel weist noch folgende Lücken auf:
- Entwicklung des Begriffs vor dem Zweiten Weltkrieg
- Problematik der Verfolgung und Bestrafung
- Bemühungen zur Verhinderung und deren Problematik
- Prävalenz von Kriegsverbrechen in Kriegen