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Kapitänleutnant

Der Kapitänleutnant bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im drittniedrigsten Offiziersdienstgrad bei der Bundeswehr innerhalb der Deutschen Marine. In den anderen Teilstreitkräften heißt dieser Dienstgrad Hauptmann. Im Sanitätswesen der Bundeswehr sind ranggleich Stabsarzt, Stabsapotheker und Stabsveterinär. Die Entsprechung bei der zivilen Polizei ist z.B. der 1. Polizeihauptkommissar, allgemein im Beamtentum das höchste Amt des gehobenen Dienstes.

Der Kapitänleutnant wird in zahlreichen Formen abgekürzt: KptLtn., Kaleu, KaLeu, Kaleun oder Kaleunt.

Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften, Unteroffizieren ohne Portepee, Unteroffizieren mit Portepee und Leutnanten Befehle erteilen.

Ein Kapitänleutnant der Bundeswehr befehligt z.B. ein U-Boot.

Siehe auch: Hauptleutedienstgrade bei der Bundeswehr

 


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