Kapitänleutnant
Der
Kapitänleutnant bezeichnet in
Deutschland einen
Soldaten im drittniedrigsten
Offiziersdienstgrad bei der Bundeswehr innerhalb der
Deutschen Marine. In den anderen Teilstreitkräften heißt dieser Dienstgrad
Hauptmann. Im Sanitätswesen der Bundeswehr sind ranggleich
Stabsarzt,
Stabsapotheker und
Stabsveterinär. Die Entsprechung bei der zivilen
Polizei ist z.B. der 1. Polizeihauptkommissar, allgemein im
Beamtentum das höchste Amt des
gehobenen Dienstes.
Der Kapitänleutnant wird in zahlreichen Formen abgekürzt: KptLtn., Kaleu, KaLeu, Kaleun oder Kaleunt.
Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften, Unteroffizieren ohne Portepee, Unteroffizieren mit Portepee und Leutnanten Befehle erteilen.
Ein Kapitänleutnant der Bundeswehr befehligt z.B. ein U-Boot.
Siehe auch: Hauptleutedienstgrade bei der Bundeswehr