Annexion
Das klassische Völkerrecht erlaubte dem Sieger in einer militärischen Auseinandersetzung, Gebiete des Gegners ganz oder teilweise zu annektieren.
Beispiele sind die Annexionen
- von Straßburg durch Frankreich im Jahre 1681
- Hannovers, Kurhessenss, Nassaus, (ganz) Schleswig-Holsteins und der Stadt Frankfurt am Main durch Preußen 1866
- Hawaiis durch die USA 1898
- Puerto Ricos durch die USA am 10. Dezember 1898 infolge des Spanisch-Amerikanischen Krieges
- der Burenrepubliken Transvaal und Oranje-Freistaat durch Großbritannien 1900 infolge des Burenkrieges
- Bosniens durch Österreich-Ungarn 1908
- Südtirols durch Italien 1920
- Äthiopiens durch Italien 1936
- Österreichs durch Hitler-Deutschland 1938 - wobei hier der Grad der Freiwilligkeit des sogenannten Anschlusses umstritten ist
- des Sudetenlandes 1938 durch Hitler-Deutschland infolge des Münchner Abkommens
- Bessarabiens durch die Sowjetunion 2. August 1940 infolge des Hitler-Stalin-Paktes
- Schlesiens, Ostpreußens, Pommerns im Jahre 1945 durch Polen bzw. Russland.
- der Südkurilen durch die Sowjetunion am 2. Februar 1946
- Acehs durch Indonesien 1949
- Tibets durch die Volksrepublik China 1951
- Osttimors durch Indonesien 1976 (inzwischen beendet)
- der Westsahara durch Marokko 1976
Weitere Beispiele für Annektierungen sind die chilenische Übernahme von Teilen der Atacama, die zuvor Bolivien gehörten, oder die Übernahme ehemals portugiesischer Gebiete durch Indien 1961 (Goa).
Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen verbietet dagegen "jede gegen die territoriale Unversehrtheit [...] eines Staates gerichtete [...] Androhung oder Anwendung von Gewalt". Daraus folgt das völkerrechtliche Verbot der Annexion.